Abnahme
Vor dem ersten Betrieb ist bei Krananlagen eine Abnahme erforderlich. Die Abnahme wird je nach Anlage von einem Kransachkundigen oder einem Kransachverständigen ausgeführt.
Vor dem ersten Betrieb ist bei Krananlagen eine Abnahme erforderlich. Die Abnahme wird je nach Anlage von einem Kransachkundigen oder einem Kransachverständigen ausgeführt.